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Cyberversicherung im Gewerbe: Wo die Deckung kippt und wer dann haftet

Dieser Beitrag richtet sich an Versicherungsmaklerinnen und -makler, die Gewerbebetriebe beraten. · Stand:

Eine Cyberversicherung verbindet Eigenschadendeckung und Vermögensschadenhaftpflicht und schließt damit die Lücke, die klassische Sach- und Haftpflichtpolicen lassen — dort sind „Sachen“ meist nur körperliche Gegenstände, Daten also nicht erfasst. Vier Bausteine tragen sie: Eigen- und Drittschäden, Cyber-Erpressung, Cyber-Betriebsunterbrechung und E-Payment. Der teuerste Posten im Ernstfall ist nicht die Wiederherstellung, sondern die IT-Forensik ab etwa 2.500 € pro Tag. Entscheidend für die Leistung sind aber die Obliegenheiten nach § 28 VVG — werden sie verletzt, kann der Versicherer leistungsfrei werden.

Wann ist Cyber Thema?

Bei jedem Betrieb, der in irgendeiner Form digital arbeitet — und sei es nur die Rechnungsstellung. Ein Handwerksunternehmen, das seine Rechnungen online schreibt, ist im Thema. Die Frage lautet nie „ob“, sondern nur, wo der Schwerpunkt liegt.

  • Freie Berufe und Dienstleister — Ärzte, Apotheken, Steuerberater, Rechtsanwälte: Hier treibt die Vertraulichkeit sensibler Daten das Risiko. Berufsgeheimnisträger haften doppelt: nach DSGVO und wegen Verletzung von Privatgeheimnissen nach § 203 StGB.
  • Produzierendes Gewerbe und Industrie — hier zählt die Verfügbarkeit der Systeme. Im Vordergrund steht die Cyber-Betriebsunterbrechung mit entgangenem Gewinn.
  • Handel und E-Commerce — Schwerpunkt Zahlungsverkehr und missbräuchliche Transaktionen.

NIS2 als Türöffner — und als Haftungsthema

NIS2 trifft unter anderem Abfallwirtschaft, Lebensmittel und produzierendes Gewerbe ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Umsatz. Zwei Punkte tragen das Gespräch:

  • Die persönliche Haftung der Geschäftsführung. Ein Regressverzicht der Gesellschaft ist dabei häufig unwirksam — die Police schützt also auch den Geschäftsführer selbst.
  • Die 24-Stunden-Meldepflicht. Ein mittelständischer Betrieb ohne durchgehend erreichbare Assistance schafft das kaum rechtssicher.

Damit ist die Police kein freiwilliger Schutz mehr, sondern der Nachweis erfüllter Risikomanagement-Pflichten.

Was die Police leistet — und was die Assistance wert ist

  • Eigen- und Drittschäden — der eigene Schaden und Ansprüche Dritter, deren Daten betroffen sind.
  • Cyber-Erpressung — Kosten im Zusammenhang mit Erpressung, insbesondere Ransomware.
  • Cyber-Betriebsunterbrechung — entgangener Gewinn und fortlaufende Kosten, solange der Betrieb durch einen IT-Vorfall stillsteht.
  • Cyber-E-Payment — missbräuchliche Transaktionen im Zahlungsverkehr.

Den Preis rechtfertigt in der Praxis die Assistance: IT-Forensik zur Ursachenforschung, Krisenkommunikation nach einem Reputationsschaden, rechtliche Begleitung der DSGVO-Meldung, Wiederherstellung von Daten und Systemen. Der größte Kostenblock ist dabei die Forensik, nicht die Wiederherstellung — ab etwa 2.500 € pro Tag.

Die Lücke, die man kennen muss: Social Engineering

Zwischen technischem Hack und Social Engineering ist streng zu trennen. Wird ein Mitarbeiter durch Täuschung dazu gebracht, aktiv Geld zu überweisen — Stichwort Fake President Fraud —, ohne dass die IT kompromittiert wurde, greifen viele Basis-Cyber-Policen nicht.

Dieses Risiko gehört primär in die Vertrauensschadenversicherung. In der Beratung ist deshalb immer zu klären: Enthält der Tarif ein Zusatzmodul für Social Engineering, oder braucht es eine parallele Deckung? Ebenso durchrutschend im Alltag: Sind private Geräte, die beruflich genutzt werden, ausdrücklich mitversichert?

Wo der Makler haftet — der teure Fehler

Die Obliegenheiten nicht wirklich mit dem Kunden geklärt zu haben. Ist der Betrieb gar nicht versicherbar und wurden die Obliegenheiten weder besprochen noch nachgesehen, hat der Makler ein Haftungsproblem — nicht der Kunde.

Typisch verlangt werden aktuelle Schutzsoftware auf allen Systemen, eine Firewall auf allen beruflich genutzten internetfähigen Geräten, eine vollständige Datensicherung mindestens wöchentlich und das zeitnahe Einspielen sicherheitsrelevanter Updates.

Das sind keine Empfehlungen, sondern Obliegenheiten nach § 28 VVG — ihre Verletzung kann zur Leistungsfreiheit führen. Der kritische Punkt ist das Patch-Management: Die Fristen werden im Alltag regelmäßig gerissen, und genau daran scheitert im Schadenfall die Leistung. Wie lang die Frist ist, unterscheidet sich je Bedingungswerk erheblich — im Gespräch gehört die Frist des konkreten Vertrags genannt, nicht eine Marktüblichkeit.

§ 61 VVG verpflichtet zur Bedarfsermittlung. Da Cyber-Risiken systematisch unterschätzt werden, muss aktiv auf die Lücke zwischen Eigenwahrnehmung und Realität hingewiesen werden. Die Risikoanalyse ist hier kein Vertriebswerkzeug, sondern Beweismittel.

Warum jeder Betrieb sich für die Ausnahme hält

In Branchenbefragungen taucht regelmäßig dieselbe Schere auf: Gefragt nach dem Risiko für die eigene Branche, schätzen Unternehmer es deutlich höher ein als das Risiko für das eigene Unternehmen. Dieselbe Person hält also ihr Haus für sicherer als die Branche, in der es steht.

Genau in diese Lücke gehört die Frage im Erstgespräch: „Was macht Ihr Betrieb anders als die anderen in Ihrer Branche?“ Meist folgt Schweigen — und danach lässt sich sachlich reden.

Zwei weitere Fragen machen den Bedarf greifbar. Erstens die Melde-Falle: „Wüssten Sie exakt, wie und an wen Sie am Sonntag um drei Uhr nachts die DSGVO-Meldung schicken müssen — und wer haftet, wenn die Frist verstreicht?“ Zweitens der Kunden-Sturm: „Wenn nach einem Datenverlust hundert wütende Kunden gleichzeitig anrufen — wer in Ihrem Team beantwortet das rechtssicher?“

Häufige Fragen

Deckt die Cyberversicherung auch Betrug durch gefälschte E-Mails?
Oft nicht. Wird ein Mitarbeiter durch Täuschung zur Überweisung gebracht, ohne dass die IT kompromittiert wurde, greifen viele Basis-Cyber-Policen nicht. Social Engineering gehört primär in die Vertrauensschadenversicherung oder braucht ein ausdrückliches Zusatzmodul.
Warum reicht die Betriebshaftpflicht bei einem Hackerangriff nicht?
Weil in klassischen Sach- und Haftpflichtpolicen „Sachen“ meist nur körperliche Gegenstände sind. Daten fallen nicht darunter. Genau diese Lücke schließt die Cyber-Police.
Was sind Obliegenheiten in der Cyberversicherung?
Pflichten des Versicherungsnehmers nach § 28 VVG — typischerweise aktuelle Schutzsoftware, Firewall, regelmäßige vollständige Datensicherung und das zeitnahe Einspielen sicherheitsrelevanter Updates. Ihre Verletzung kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
Was kostet ein Cybervorfall wirklich?
Der größte Kostenblock ist die IT-Forensik ab etwa 2.500 € pro Tag, nicht die Wiederherstellung. Dazu kommen Krisenkommunikation, rechtliche Begleitung der DSGVO-Meldung und der Ertragsausfall während des Stillstands.
Betrifft NIS2 auch mittelständische Betriebe?
Ja. Betroffen sind unter anderem Abfallwirtschaft, Lebensmittel und produzierendes Gewerbe ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Umsatz. Relevant sind besonders die persönliche Haftung der Geschäftsführung und die 24-Stunden-Meldepflicht.

Die sechs Haftungsfallen auf einer Seite.

Betriebshaftpflicht, D&O, Cyber, Betriebsunterbrechung, bAV und bKV — je die Falle, die Frage, die sie aufdeckt, und wann Du sie stellen musst. Ein Blatt, zum Ausdrucken und neben das Telefon legen.

Was dieser Beitrag bewusst offenlässt

Dieser Text bringt Dich bis zum Verständnis des Risikos. Für das Gespräch beim Kunden und die Platzierung fehlt der anwendungsnahe Teil — er liegt auf der Plattform:

  • Welcher Versicherer zu welcher IT-Hygiene passt — die Gegenüberstellung, wie hart die einzelnen Häuser ihre Obliegenheiten als Voraussetzung setzen. Das ist die eigentliche Auswahlfrage
  • Die Empfehlungsliste mit Einordnung der Bedingungswerke, Stand Juni 2026
  • Das Prüfraster für die Cyber-Readiness vor dem Angebot — inklusive der Frage, die sich ohne Zugriff auf den Betrieb belegen lässt
  • Die typischen Ablehnungsmuster aus der Praxis und wie sie sich im Erstgespräch abfragen lassen
  • Der vollständige Ablaufplan vor Abschluss
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