Betriebsunterbrechungsversicherung: Was der Stillstand kostet — und wer ihn zahlt
Dieser Beitrag richtet sich an Versicherungsmaklerinnen und -makler, die Gewerbebetriebe beraten. · Stand:
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt, was nach einem Sachschaden weiterläuft, obwohl der Betrieb steht: Löhne, Gehälter, Mieten, feste Betriebsausgaben — dazu den entgangenen Gewinn. Die Inhaltsversicherung ersetzt nur das zerstörte Inventar, nicht den Stillstand. Versicherungssumme ist der Rohertrag, also Jahresnettoumsatz minus Wareneinsatz — nicht der steuerliche Gewinn. Gedeckt sind Unterbrechungen durch Feuer, Leitungswasser, Naturereignisse und böswillige Beschädigung; nicht gedeckt sind Betriebsferien, Krankheit und Seuchen.
Erst einmal: Welche BU ist gemeint?
Der Markt kürzt zwei völlig verschiedene Dinge zu „BU“: die Betriebsunterbrechung und die Berufsunfähigkeit. Hier geht es um die erste — die Absicherung des Ertragsausfalls eines Betriebs, nicht um die Arbeitskraft einer Person.
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist derzeit nur als Anhang zu einer bestehenden oder geplanten Inhaltsversicherung zeichenbar. Wer den Ertragsausfall absichern will, braucht zuerst den Inhaltsvertrag.
Wann ist sie Thema?
Sobald laufende Kosten weiterlaufen, während der Betrieb steht. Löhne und Gehälter werden gezahlt, die Miete läuft, feste Betriebsausgaben bleiben — und dazu kommen entgangener Gewinn und möglicher Schadenersatz wegen gerissener Lieferfristen.
Gedeckt sind Unterbrechungen durch Feuer, Leitungswasser, Naturereignisse und böswillige Beschädigung. Nicht gedeckt sind Betriebsferien, Krankheit und Seuchen — ein Punkt, der seit 2020 regelmäßig missverstanden wird.
Die drei Ausprägungen
- Kleine BU (KBU) — Zusatzmodul zur Inhaltsversicherung. Die Summe ist an die Inhaltssumme gekoppelt.
- Mittlere BU (MBU) — eigenständiger Vertrag, individuell dimensionierbar. Die Summe ergibt sich aus Jahresnettoumsatz minus Wareneinsatz netto, also dem Rohertrag. Neben Feuer und Einbruchdiebstahl lassen sich Elementarschäden ergänzen.
- Große BU — für industrielle Betriebe, durchgehend individuell.
Die Stellschrauben, die über die Leistung entscheiden
- Haftzeit — wie lange geleistet wird. Zwölf Monate sind Standard und oft zu knapp: Spezialmaschinen haben lange Lieferzeiten, und eine Baugenehmigung nach einem Brand dauert.
- Zeitlicher Selbstbehalt — üblich sind 2 bis 14 Arbeits- oder Kalendertage.
- Bewertungszeitraum — in der Regel zwölf Monate, zurückgerechnet ab dem Ende des Unterbrechungsschadens.
- Vorsorge und Nachhaftung — 20 bis 30 % Erhöhung der Entschädigungsgrenze, um Wachstum im laufenden Jahr abzubilden. Am Jahresende wird die tatsächliche Summe gemeldet und abgerechnet.
- Netto-Entschädigung, weil der Versicherungsnehmer in aller Regel vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Wo der Makler haftet
Der Jahresmeldebogen ist eine vertragliche Obliegenheit. Versäumt der Kunde die jährliche Meldung der Versicherungssumme, droht im Schadenfall die Kürzung wegen Unterversicherung.
Diesen Vorgang aktiv zu begleiten ist deshalb kein Service, sondern Eigenschutz. Grundlage sind die BWA des Vorjahres und die Prognose für das laufende Jahr. Dieselbe Mechanik kennt übrigens der Jahresmeldebogen der Betriebshaftpflicht.
- Falsche Summenbasis. Maßgeblich ist der versicherungstechnische Rohertrag — Umsatz minus variable Kosten —, nicht der steuerliche Gewinn. Eine falsche Basis führt zwangsläufig zu Unterversicherung oder unnötig hoher Prämie.
- Rückwirkungsschäden. Hängt der Betrieb an Zulieferern oder Abnehmern, muss die Klausel für Schäden bei Dritten eingeschlossen sein — sonst zahlt niemand, wenn der Zulieferer brennt.
- Engpassmaschinen. Gibt es Maschinen, deren Defekt die Produktion auch ohne Feuer sofort stoppt, braucht es eine technische BU.
- Meldepflicht nach § 30 VVG. Die Schadenmeldung muss unverzüglich erfolgen; eine verzögerte Meldung gefährdet den Anspruch, wenn dadurch die Schadenminderung erschwert wurde.
Betriebsschließung: die Lehre aus 2020
Betriebsschließungspolicen decken nur Schäden durch meldepflichtige Infektionen und Krankheitserreger. Versicherer argumentierten, COVID-19 sei bei Vertragsschluss nicht meldepflichtig gewesen und die Schließung generalpräventiv erfolgt, nicht wegen konkreter Infektionsgefahr im Betrieb. Einzelne Häuser regulierten kulanter als andere.
Seitdem entscheidet eine Frage: geschlossener Katalog meldepflichtiger Krankheiten mit Pandemie-Ausschluss — oder offener, dynamischer Katalog ohne Pandemie-Ausschluss?
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Betriebsunterbrechung und Berufsunfähigkeit?
- Die Betriebsunterbrechungsversicherung sichert den Ertragsausfall eines Betriebs nach einem Sachschaden ab. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die Arbeitskraft einer Person ab. Beide werden im Markt zu „BU“ abgekürzt, haben aber nichts miteinander zu tun.
- Wie wird die Versicherungssumme der BU berechnet?
- Über den Rohertrag: Jahresnettoumsatz minus Wareneinsatz netto. Maßgeblich ist der versicherungstechnische Rohertrag, nicht der steuerliche Gewinn — eine falsche Basis führt zwangsläufig zu Unterversicherung oder unnötig hoher Prämie.
- Reicht eine Haftzeit von zwölf Monaten?
- Oft nicht. Zwölf Monate sind Standard, aber Spezialmaschinen haben lange Lieferzeiten und eine Baugenehmigung nach einem Brand dauert. Die Haftzeit gehört an der realen Wiederanlaufzeit des Betriebs bemessen, nicht am Standardwert.
- Ist eine Betriebsunterbrechung einzeln versicherbar?
- In der Regel nein. KBU und MBU sind derzeit nur als Anhang zu einer bestehenden oder geplanten Inhalts- beziehungsweise Inventarversicherung zeichenbar. Die technische BU wird einzelfallabhängig betrachtet.
- Zahlt die BU bei einer behördlichen Schließung wegen einer Pandemie?
- Die klassische Betriebsunterbrechung nicht — sie setzt einen Sachschaden voraus. Dafür gibt es die Betriebsschließungsversicherung, und dort entscheidet, ob der Vertrag einen geschlossenen Krankheitenkatalog mit Pandemie-Ausschluss führt oder einen offenen, dynamischen.
Die sechs Haftungsfallen auf einer Seite.
Betriebshaftpflicht, D&O, Cyber, Betriebsunterbrechung, bAV und bKV — je die Falle, die Frage, die sie aufdeckt, und wann Du sie stellen musst. Ein Blatt, zum Ausdrucken und neben das Telefon legen.
Dieser Text bringt Dich bis zum Verständnis des Risikos. Für das Gespräch beim Kunden und die Platzierung fehlt der anwendungsnahe Teil — er liegt auf der Plattform:
- Die Versicherungssumme sauber aus der BWA herleiten — inklusive der Positionen, die regelmäßig falsch zugeordnet werden
- Welcher Versicherer im Markt einen offenen, dynamischen Krankheitenkatalog ohne Pandemie-Ausschluss führt
- Bauen im Bestand: Erschütterungsschäden bei hochsensiblen Anlagen und die Abstimmung mit der Bauherrenhaftpflicht des Verursachers
- Der Ablaufplan vor Abschluss und der verabredete Prozess für den Jahresmeldebogen
- Die Empfehlungsliste zur Inhaltsversicherung, an der die BU hängt